Freibetrag Photovoltaik in ÖsterreichSelbst erzeugter Solarstrom sollte ab Februar 2014 mit 1,5 Cent pro kWh besteuert werden ab einer Freigrenze von 5000 kWh. Diese Freigrenze wurde auf 25.000 kWh erhöht.Den ersten Kontakt mit den Zuständigen im Finanzministerium gab es am 22. April 2014. Ein langes Telefongespräch und einige Emails.
Bereits seit dem Jahr 1996 gibt es laut Elektrizitätsabgabegesetz eine Freigrenze für eine Stromproduktion von jährlich 5000 KWh. Bleibt die Anlagen unter diesem Verbrauchswert, ist keine Energieabgabe zu entrichten. Diese wird erst fällig, wenn der Verbrauch darüber steigt. Behauptungen, wonach hier eine neue Steuer erfunden werde, sind also grundfalsch. Haushalte sind zum allergrößten Teil bereits jetzt nicht betroffen. Ein durchschnittlicher österreichischer Haushalt hat einen Elektrizitätsverbrauch von lediglich rund 3500 KWh pro Jahr, fällt also deutlich unter die Freigrenze.
Guten Tag! Dann muss der Freibetrag sofort nach oben korrigiert werden. Sie schreiben 3500 kWh pro Haushalt. Das ist aber nur der Verbrauch unmittelbar für den Haushalt. Wo ist da der Verbrauch für die Wärmepumpe? Da schon jetzt die Nachfrage nach Brennholz die Holzpreise nach oben treibt zum Nachteil von Industrie, die für ihre Konkurrenzfähigkeit auf billiges Holz angewiesen ist, kann Holz keine Lösung sein. Die Wärmepumpe funktioniert mit jeden Strom, ob aus Sonne, Wind, Wasser, GuD Kraftwerk oder andere Quelle. Daher sollte in den Freibetrag für Eigenverbrauch unbedingt der Bedarf zum Heizen mit Wärmepumpe mit eingerechnet werden. Wir müssen bis 2030 mit -40% Ölförderung rechen. Einziger Ausweg sind Elektroautos. Es sollte daher in den Freibetrag der Bedarf für Elektroautos mit eingerechnet werden. Ich schlage daher vor den Freibetrag für Eigenverbrauch wie folgt zu korregieren: 5000 kWh bis jetzt für Haushaltsstrom 5000 kWh für Wärmepumpe 5000 kWh für Elektrofahrzeuge Also eine Erhöhung des Freibetrags auf 15000 kWh. Ich selbst habe das solare Bauland Modell entwickelt, wo pro m² Wohnfäche etwa 220 Watt PV sind. Eine Wohneinheit mit 110 m² also 25 kW und einen in Österreich typischen Jahresertrag von 25000 kWh hat. Neben der hier vorgeschlagenen Erhöhung des Freibetrags schlage ich noch für Firmen eine andere Freibetragsregelung vor: Pro bei der Sozialversicherung angemeldeten Mitarbeiter, ob Angestellt oder selbstständiger Gewerbetreibender, ein Freibetrag von 5000 kWh. Gruß Roland Mösl
Am 22. Mai wurde mir mitgeteilt, der Freibetrag für eigene Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie wird auf 25.000 kWh erhöht. |