Freibetrag Photovoltaik in Österreich

Selbst erzeugter Solarstrom sollte ab Februar 2014 mit 1,5 Cent pro kWh besteuert werden ab einer Freigrenze von 5000 kWh. Diese Freigrenze wurde auf 25.000 kWh erhöht.





Den ersten Kontakt mit den Zuständigen im Finanzministerium gab es am 22. April 2014. Ein langes Telefongespräch und einige Emails.

  Email Ausschnitt 14. Mai 2014 vom Finanzministerium


Bereits seit dem Jahr 1996 gibt es laut Elektrizitätsabgabegesetz eine Freigrenze für eine Stromproduktion von jährlich 5000 KWh. Bleibt die Anlagen unter diesem Verbrauchswert, ist keine Energieabgabe zu entrichten. Diese wird erst fällig, wenn der Verbrauch darüber steigt. Behauptungen, wonach hier eine neue Steuer erfunden werde, sind also grundfalsch.

Haushalte sind zum allergrößten Teil bereits jetzt nicht betroffen. Ein durchschnittlicher österreichischer Haushalt hat einen Elektrizitätsverbrauch von lediglich rund 3500 KWh pro Jahr, fällt also deutlich unter die Freigrenze.

  Meine Antwort am 14. Mai 2014


Guten Tag!


Dann muss der Freibetrag sofort nach oben korrigiert werden.

Sie schreiben 3500 kWh pro Haushalt.
Das ist aber nur der Verbrauch unmittelbar für den Haushalt.

Wo ist da der Verbrauch für die Wärmepumpe?

Da schon jetzt die Nachfrage nach Brennholz die Holzpreise
nach oben treibt zum Nachteil von Industrie, die für ihre
Konkurrenzfähigkeit auf billiges Holz angewiesen ist,
kann Holz keine Lösung sein.

Die Wärmepumpe funktioniert mit jeden Strom, ob aus
Sonne, Wind, Wasser, GuD Kraftwerk oder andere Quelle.

Daher sollte in den Freibetrag für Eigenverbrauch unbedingt
der Bedarf zum Heizen mit Wärmepumpe mit
eingerechnet werden.

Wir müssen bis 2030 mit -40% Ölförderung rechen.
Einziger Ausweg sind Elektroautos.
Es sollte daher in den Freibetrag der Bedarf für
Elektroautos mit eingerechnet werden.

Ich schlage daher vor den Freibetrag für Eigenverbrauch
wie folgt zu korregieren:

5000 kWh bis jetzt für Haushaltsstrom
5000 kWh für Wärmepumpe
5000 kWh für Elektrofahrzeuge

Also eine Erhöhung des Freibetrags auf 15000 kWh.

Ich selbst habe das solare Bauland Modell entwickelt,
wo pro m² Wohnfäche etwa 220 Watt PV sind.
Eine Wohneinheit mit 110 m² also 25 kW und einen
in Österreich typischen Jahresertrag von 25000 kWh hat.

Neben der hier vorgeschlagenen Erhöhung des Freibetrags
schlage ich noch für Firmen eine andere Freibetragsregelung
vor:

Pro bei der Sozialversicherung angemeldeten Mitarbeiter,
ob Angestellt oder selbstständiger Gewerbetreibender,
ein Freibetrag von 5000 kWh.

Gruß

Roland Mösl

  Erhöhung des Freibetrags auf 25.000 kWh


Am 22. Mai wurde mir mitgeteilt, der Freibetrag für eigene Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie wird auf 25.000 kWh erhöht.

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Präsentation des Parteiprogramms am 12. Juni Präsentation des Parteiprogramms am 12. Juni
13 Interessenten waren zur Vorstellung des Parteiprogramms in den Kaiserhof gekommen. Der am weitesten angereiste kam aus Seefeld Tirol. Zwei Pioniere neuer Technik waren dabei:


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In Berlin haben WWF, Bund, Nabu, Germanwatch und der Verkehrsclub Deutschland am Mittwoch den 25. Juni 2014 ihr Konzept Klimafreundlicher Verkehr in Deutschland präsentiert.


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6. Dezember 2014, die prominentesten Thinktanks - Denkfabriken wurden im November persönlich kontaktiert. Hier die Antwort einer prominenten Denkfabrik mit meiner Antwort darauf.


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